Zum Werk
Rechtswissenschaft ist Zweckwissenschaft. Teleologisches Denken prägt die gerichtliche Argumentation, sei es bei der Auslegung im engeren Sinne, der Begründung mithilfe von Prinzipien und Generalklauseln, oder bei der Rechtsfortbildung. Nichts anderes gilt für zahlreiche methodologische Debatten wie jene um die Gesetzesbindung, die Contra-Legem-Grenze und die (etwa verfassungs-)konforme Auslegung. Diesem überragenden Stellenwert steht indes ein doppeltes Defizit gegenüber: Zwecke sind schwer erkennbar und die Methode ihrer Ermittlung ist unterentwickelt. Gerade weil Zwecke selten normtextlich fixiert sind, drohen willkürliche Zweckunterstellungen oder das rationalitätsschädliche Fehlen einer teleologischen Reflexion.
Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke. Sie strukturiert die teleologische Auslegung als dreistufiges Verfahren aus Zweckermittlung, Zweckabwägung und Zweckanwendung. Für die entscheidende erste Stufe entwickelt sie eine eigenständige Methode. Grundlage ist das Konzept der integrierenden Rekonstruktion: Vorrang der Rekonstruktion gesetzgeberischer Zwecke, verbunden mit der Notwendigkeit einer rational begründeten Konstruktion im unvermeidlichen Lückenbereich. Das Prüfprogramm für Rekonstruktion und Konstruktion strukturiert sowohl die Entwicklung von Zweckhypothesen – aus Gesetzesmaterialien, der Regelungskonzeption oder dem inneren System – als auch deren Überprüfung anhand der konkretisierten Paktentheorie, des Normbefunds, der Wertungskohärenz und des Verhältnisses zum Gesetzgeberwillen. Aus Zweckbehauptungen werden auf diese Weise überprüfbare, kritisierbare und vor allem spezifisch rechtliche Zwecke.
Der Ertrag ist eine gesamtstimmige, verfassungsrechtlich rückgebundene und zugleich praxistaugliche Methodenlehre der Zweckermittlung: Sie rationalisiert die teleologische Argumentation, reduziert die Risiken von Willkür und verdeckter Rechtspolitik und erschließt den Lückenbereich in produktiver und methodisch kontrollierter Weise. Mehr als vierzig dogmatische Beispiele, überwiegend aus der höchstrichterlichen Praxis, untermauern die praktische Anwendbarkeit.
Zielgruppe
Für Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler, Praktikerinnen und Praktiker, Studierende und alle an den methodischen Grundlagen der Gesetzesauslegung Interessierten.






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